Hubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden
Charlotte JägerHubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – sogenannte Femizide – konsequenter zu verfolgen. Ziel der Initiative ist es, dass Taten mit geschlechtsspezifischem Motiv künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Zwar sehen die aktuellen Gesetze diese Möglichkeit bereits vor, doch in der Praxis kommen Täter oft mit milderen Anklagen davon.
Bisher können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven als Mord geahndet werden. Allerdings stufen Gerichte solche Fälle mitunter zu Totschlag herab, was deutlich geringere Strafen nach sich zieht. Hubigs Entwurf sieht vor, geschlechtsspezifische Beweggründe explizit im Mordparagraphen zu verankern – und damit eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.
Der entscheidende Unterschied liegt im Strafmaß: Während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann, sind bei Totschlag festgelegte Haftzeiten mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vorgesehen. Die Bundesregierung will diese Lücke schließen, indem sie unmissverständlich festlegt: Wer eine Frau weil sie eine Frau ist tötet, begeht Mord.
Die SPD-Politikerin Hubig betont, das Gesetz müsse dringend an die Realität angepasst werden, um Opfer von Femiziden besser zu schützen. Die Reform soll bestehende Grauzonen beseitigen und sicherstellen, dass geschlechterbasierte Gewalt die gebührende strafrechtliche Härte erfährt.
Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, drohen Tätern bei geschlechtsmotivierten Tötungen künftig deutlich strengere Strafen. Gerichte hätten dann keinen Spielraum mehr, solche Fälle als Totschlag zu werten – stattdessen müssten sie mit der vollen Konsequenz einer Mordanklage rechnen, einschließlich der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.






