Historisches Urteil: ADHS wird als psychische Erkrankung anerkannt
Historisches Urteil: ADHS wird als psychische Erkrankung anerkannt
Ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hat ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) als anerkannte psychische Erkrankung nach deutschem Recht eingestuft. Die am Freitag, dem 23. Januar 2025, verkündete Entscheidung hebt die Weigerung des Jugendamts auf, die schulische Unterstützung für einen neunjährigen Schüler mit ADHS aus dem Landkreis Hildesheim zu verlängern. Das Urteil stellt die bisherige Rechtsprechung infrage und markiert einen bedeutenden Wandel in der künftigen Behandlung solcher Fälle.
Der Fall nahm seinen Anfang, als das Jugendamt die schulische Förderung für das Kind zunächst bewilligte, sie später jedoch wieder entzog. Die Behörde begründete dies damit, dass ADHS nicht als psychische Erkrankung anzuerkennen sei – woraufhin die Familie des Schülers Klage einreichte.
In seiner Begründung wies das Gericht diese Argumentation ausdrücklich zurück. Es bestätigte, dass ADHS die Definition einer psychischen Störung gemäß dem deutschen Sozialgesetzbuch erfüllt. Zwar garantiert das Urteil keine automatische Bewilligung schulischer Unterstützung für alle Kinder mit ADHS, es stellt jedoch klar, dass jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss.
Das Urteil bricht zudem mit früheren Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte, die ADHS nicht durchgehend in dieser Form anerkannt hatten. Zwar stuft die medizinische Fachwelt ADHS seit Langem als psychische Störung ein, doch schafft diese rechtliche Anerkennung nun eine Übereinstimmung zwischen juristischer Auslegung und medizinischem Konsens.
In der Folge muss das Jugendamt den Antrag des Schülers auf weitere Förderung nun neu bewerten.
Das Urteil setzt einen neuen rechtlichen Maßstab für die Behandlung von ADHS in Fällen schulischer Unterstützung. Das Jugendamt wird seine Richtlinien angesichts dieser Entscheidung überarbeiten müssen. Künftige Anträge auf Förderung erfordern nun eine sorgfältige Einzelfallprüfung – pauschale Ablehnungen allein aufgrund der Diagnose sind damit nicht mehr haltbar.
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