Grüne fordern Revolution im Bestattungsrecht – Ende der NS-Erbe-Regeln?
Nico KellerGrüne fordern Revolution im Bestattungsrecht – Ende der NS-Erbe-Regeln?
Die Grünen in Niedersachsen drängen auf weitreichende Reformen des Landesbestattungsrechts. Derzeit müssen die meisten Einwohner auf Friedhöfen beerdigt werden – eine Regelung, die auf eine NS-Zeit-Reform zurückgeht. Die Partei argumentiert, dass diese strengen Vorschriften in der heutigen vielfältigen Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß seien und die persönliche Entscheidungsfreiheit unnötig einschränkten.
Nach geltendem Recht dürfen nur prominente Persönlichkeiten wie der ehemalige Ministerpräsident Ernst Albrecht auf Privatgrund bestattet werden. Für normale Bürger gibt es diese Möglichkeit nicht; sie sind an das, was die Grünen als "starre Friedhofslicht" bezeichnen, gebunden. Die Partei will Alternativen legalisieren, darunter muslimische Bestattungen, Umbettungen und sogar Haustierurnen. Zudem sollen rechtliche Grauzonen bei sogenannten FriedWäldern beseitigt werden, die derzeit in einer unklaren Rechtslage operieren.
Der Vorstoß ist nicht neu: Bereits 2003 hatten die Grünen eine Reform gefordert, damals jedoch ohne Erfolg. Jetzt berufen sie sich auf moderne Werte wie Selbstbestimmung und ökologische Nachhaltigkeit, die eine Anpassung der Gesetze erforderten. Daten aus Bremen, wo die Bestimmungen liberaler sind, zeigen zudem, dass eine Lockerung der Bestattungsregeln nicht zwangsläufig zu einer stärkeren Flächeninanspruchnahme führt.
Widerstand formiert sich bereits. Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen warnt vor einer "Privatisierung der Trauer" und betont die Notwendigkeit öffentlich zugänglicher Erinnerungsorte. Sie befürchten, dass eine Aufweichung der Regeln gemeinsame Traditionen schwächen könnte.
Sollten die Reformen verabschiedet werden, entfiele das Privileg privater Bestattungen für Wohlhabende und Prominente. Alle Einwohner hätten dann das Recht, alternative Ruhestätten zu wählen. Die Debatte kreist nun um die Frage, wie individuelle Freiheit mit dem Erhalt gemeinsamer Gedenkstätten in Einklang gebracht werden kann.






