30 May 2026, 10:04

Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um EWP-Mitbestimmung

Streit um Mitbestimmung zwischen Edis und kommunalen Versorgern

Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um EWP-Mitbestimmung

Rechtlicher Streit um Mitbestimmungsrechte bei Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) nimmt entscheidende Wendung

Das Landgericht Potsdam hat in einem Rechtsstreit über die Mitbestimmungsrechte bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) eine wichtige Vorentscheidung getroffen. Das Gericht gab dem Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam in der Auseinandersetzung mit dem Minderheitsgesellschafter Edis recht. Ein endgültiges Urteil wird jedoch frühestens im Oktober erwartet.

Gegenstand der Verhandlung war die Frage, wie viel Einfluss der Aufsichtsrat auf grundlegende Entscheidungen des Unternehmens haben sollte. Edis, der Minderheitsgesellschafter, argumentierte, die aktuellen Unternehmensregeln sähen bereits eine starke Einbindung des Aufsichtsrats vor, um die Interessen kleinerer Anleger zu schützen. Der vorsitzende Richter wies dies jedoch zurück und erklärte, die Klage habe voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg.

Der Richter betonte, dass die Hauptversammlung der Aktionäre das primäre Entscheidungsgremium bleiben müsse. Aufsichtsräte sollten sich seiner Ansicht nach auf Kontroll- und Beratungsfunktionen konzentrieren, statt direkte Steuerungsbefugnisse auszuüben. Zudem führte das Gericht aus, dass grundlegende Unternehmensentscheidungen mit der Risikoverteilung übereinstimmen und den Willen des Mehrheitsgesellschafters widerspiegeln müssten.

EWP plant Investitionen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, um die Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Ein beträchtlicher Teil – rund 375 Millionen Euro – soll in die nachhaltige Wärmeversorgung fließen, teilweise finanziert durch ein Darlehen. Edis hatte moniert, dass es vor diesen Schritten keine ausreichende Abstimmung gegeben habe, doch das Gericht ging in seinen vorläufigen Ausführungen nicht direkt darauf ein.

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Beide Seiten erhalten nun die Möglichkeit, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen. Da das Gericht noch kein abschließendes Urteil gefällt hat, bleibt der Konflikt vorerst ungelöst. Die Verhandlung wird voraussichtlich bis mindestens Oktober andauern, wenn mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist. Bis dahin stehen die Investitionspläne von EWP im Fokus – mit Milliardenbeträgen, die für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien vorgesehen sind. Das Ergebnis des Verfahrens wird maßgeblich bestimmen, wie viel Mitspracherecht Minderheitsgesellschafter bei der künftigen Ausrichtung des Unternehmens haben werden.

Quelle