Gericht sieht Hinweise auf AfD-Angriff gegen demokratische Ordnung in Niedersachsen
Charlotte JägerGericht sieht Hinweise auf AfD-Angriff gegen demokratische Ordnung in Niedersachsen
Ein Gericht hat entschieden, dass es „ausreichende Tatsachen“ gibt, die darauf hindeuten, dass die AfD in Niedersachsen darauf hinarbeitet, das demokratische System Deutschlands zu untergraben. Die Entscheidung folgt einer detaillierten Prüfung der Aktivitäten der Partei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann noch Berufung einlegen.
Im Mai 2022 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die niedersächsische AfD erstmals als „Prüffall“ eingestuft. Dies führte zu einer verstärkten Beobachtung der Parteiaktivitäten. Im Februar 2026 verschärfte die Behörde ihre Bewertung und stufte die Gruppierung als „gesicherten Beobachtungsfall“ ein.
Die gerichtliche Entscheidung stützt sich auf einen 212-seitigen Bericht, in dem verfassungsfeindliches Verhalten von AfD-Mitgliedern in Niedersachsen dokumentiert wird. Darin enthalten sind Belege für Hetze gegen die Menschenwürde und die demokratische Ordnung. Sämtliche Feststellungen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen.
Die AfD hat nun die Möglichkeit, das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen anzufechten. Die gerichtlichen Feststellungen bestätigen die früheren Einstufungen der Behörde. Der Fall unterstreicht die anhaltende Prüfung, inwieweit die Partei mit den demokratischen Werten Deutschlands in Einklang steht.
