Gericht kippt Verbote für NPD-Kundgebung – Versammlungsfreiheit siegt über NS-Symbolik
Charlotte JägerGericht kippt Verbote für NPD-Kundgebung – Versammlungsfreiheit siegt über NS-Symbolik
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Einschränkungen für eine rechtsextreme Kundgebung der NPD-Partei aufgehoben. Die Stadt hatte Verbote für bestimmte Kleidung und Parolen erlassen, die mit verbotenen NS-Organisationen in Verbindung stehen. Die Richter urteilten, dass diese Auflagen das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig kippte Teile der städtischen Beschränkungen vor der für Freitag geplanten NPD-Kundgebung. Es hob Verbote für Kleidungsstücke mit Aufschriften auf, die – teilweise verdeckt – Abkürzungen verbotener NS-Gruppierungen bilden. Zudem strich das Gericht Verbote für Parolen, die verbotene Parteien aus der NS-Zeit verherrlichen oder wiederbeleben.
Die Stadt hatte argumentiert, diese Maßnahmen seien notwendig, um strafbare Zurschaustellungen zu verhindern. Die Richter sahen darin jedoch einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, äußerte zwar Enttäuschung, betonte aber, das Urteil müsse akzeptiert werden.
Pollmann wies darauf hin, dass die Entscheidung zeige, wie wenig Spielraum Behörden bei der Regulierung von Versammlungen hätten – selbst in sensiblen Fällen. Die Stadt legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das die ursprüngliche Entscheidung bestätigte und die Klage abwies.
Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die NPD-Kundgebung mit weniger Auflagen stattfinden wird. Die Stadt muss nun Kleidung und Parolen zulassen, die zuvor als unzulässig galten. Die Behörden haben das Ergebnis hingenommen, betonten aber die rechtlichen Grenzen, denen sie in solchen Fällen unterliegen.






