Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Nico KellerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen, der Anfang 2025 nach einer Kontroverse aus dem Parlament ausschied.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine eidesstattliche Versicherung, die Schedlich dem Rundfunksender RBB im Zusammenhang mit #MeToo-Vorwürfen gegen Gelbhaar vorlegte. Viele dieser Vorwürfe stellten sich später als unbegründet heraus, doch die Affäre kostete ihn seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Gelbhaar wies die Anschuldigungen während des gesamten Prozesses zurück und beteuerte stets ihre Unwahrheit.
Das Oberlandesgericht Hamburg gab Schedlich schließlich recht und gestattete ihr, bestimmte Äußerungen über Gelbhaar zu wiederholen. Die Entscheidung markiert den vorläufigen Höhepunkt eines Streits, der während Gelbhaars Amtszeit begann und letztlich zu seinem Rückzug aus der Politik beitrug.
Das Urteil stärkt Schedlichs Recht, die Vorwürfe trotz ihrer späteren Entkräftung öffentlich zu thematisieren. Gelbhaar, der das Parlament im vergangenen Jahr verließ, hatte bereits zuvor seine gesicherte Kandidatur aufgrund der Folgen des Skandals verloren. Der Fall schafft nun einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Konflikte in künftigen juristischen Auseinandersetzungen.






