31 March 2026, 00:06

Ermittlungen gegen konservativen Blog wegen NS-nahem Slogan "Alles für Deutschland"

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, zeigt Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Bevölkerung und Merkmale der Stadt.

Ermittlungen gegen konservativen Blog wegen NS-nahem Slogan "Alles für Deutschland"

Ermittlungen gegen konservativen Blog wegen umstrittenem NS-Slogan

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen konservativen Blog, der in einem Artikel einen umstrittenen Slogan mit Bezug zur NS-Propaganda verwendet hat. Der im Mai 2024 veröffentlichte Beitrag griff eine Schlagzeile der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner aus dem Jahr 1931 auf, die den Spruch "Alles für Deutschland" enthielt – ein Begriff, der nach deutschem Recht außerhalb eng begrenzter historischer oder bildungspolitischer Zusammenhänge verboten ist. Gegen die Verantwortlichen des Blogs wurden bereits Maßnahmen eingeleitet. Die jüngste Verwendung des Slogans durch rechtsextreme Politiker hatte zuvor zu mehreren Bußgeldern und Verurteilungen geführt.

Auslöser des Verfahrens war eine anonym eingereichte Beschwerde bei der Meldestelle "Hessen Gegen Hetze", die illegale Online-Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleitet. Der Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" bezog sich auf die historische Verwendung des Slogans in der SPD-nahen Presse, um dessen angeblich harmlose Herkunft zu belegen. Das BKA leitete die Anzeige jedoch an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter, das nun gegen die Redaktion des Blogs ermittelt.

Bei dem betroffenen Blog handelt es sich um "Achse des Guten", der 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet wurde. Die Verantwortlichen geben an, von den Behörden bisher nur vage Rückmeldungen erhalten zu haben – die Bestätigung laufender Ermittlungen, aber keine weiteren Details. Zwar erlaubt das deutsche Recht die Darstellung verbotener Symbole zu Zwecken der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung, doch Gerichte haben den Slogan "Alles für Deutschland" wiederholt als Verstoß gegen § 86a StGB gewertet, sofern der Kontext nicht streng kontrolliert wird.

Der Fall reiht sich in eine Serie juristischer Maßnahmen gegen die Verwendung des Slogans ein. So wurde der AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen der öffentlichen Äußerung des Spruchs zu Geldstrafen verurteilt. Seitdem haben Gerichte ähnliche Urteile bestätigt, darunter 2025 gegen Demonstranten in Berlin und Chemnitz sowie 2026 eine Entscheidung des Münchner Landgerichts, das die Behauptung eines AfD-Politikers zurückwies, der Slogan sei lediglich patriotisch gemeint. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nun die Federführung im Verfahren gegen den Blog übernommen.

Das Ergebnis der Ermittlungen könnte richtungsweisend dafür werden, wie historische Bezüge zu verbotenen Parolen in Medien künftig behandelt werden. Deutsche Gerichte haben die Verwendung des Slogans in den vergangenen Jahren konsequent geahndet – selbst dann, wenn Angeklagte patriotische oder bildungspolitische Absichten geltend machten. Die Redaktion des Blogs wartet unterdessen auf weitere Stellungnahmen, während das bayerische LKA die Untersuchungen fortsetzt.

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