Einigung bei FLAF: Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt
Niklas MüllerEinigung bei FLAF: Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt auf monatelange Verhandlungen darüber, wie die entstehende Finanzlücke geschlossen werden soll. Beide Seiten haben sich nun auf ein gemeinsames Finanzierungskonzept verständigt.
Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Plan stieß jedoch auf scharfe Kritik der Länder, die argumentierten, der Bund müsse die Mindereinnahmen ausgleichen. Die Lohnabgaben-Senkung sei eine Bundessache, hieß es.
Im finalen Kompromiss wurde die Finanzierungslücke des FLAF in Höhe von 600 Millionen Euro geschlossen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass die Länder ein Drittel der durch die Beitragssenkung entstehenden 200-Millionen-Lücke übernehmen werden. Auch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass Länder und Gemeinden sich an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden.
Laut Berichten fließen zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“ in die Lösung ein – eine Finanzquelle, auf deren Nutzung die Länder die Bundesregierung lange gedrängt hatten. Anton Mattle, ÖVP-Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Die finanzielle Beteiligung der Länder ist auf das Jahr 2028 begrenzt. Eine dauerhafte Lösung soll in den Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich ab 2029 gefunden werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt sinken. Die Länder übernehmen einen Teil der entstehenden Kosten, der Rest wird durch EU-Mittel und Bundeszuschüsse gedeckt. Der Deal beendet zwar den akuten Streit um die Finanzierung, doch langfristige Regelungen bleiben künftigen Verhandlungen vorbehalten.






