Drei Personen auf Müngstener Brücke erwischt – Bahnverkehr lahmgelegt, hohe Einsatzkosten
Charlotte JägerDrei Personen auf Müngstener Brücke erwischt – Bahnverkehr lahmgelegt, hohe Einsatzkosten
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke gestellt – Bahnverkehr unterbrochen, hohe Kosten für Einsatzkräfte
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei erwischt, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Verhalten zwang die Behörden, den Zugverkehr einzustellen und Rettungskräfte einzusetzen. Der Vorfall hat nun rechtliche Konsequenzen und erhebliche Kostenfolgen für die Beteiligten zur Folge.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Gleisanlagen gemeldet. Daraufhin wurde die Strecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr sofort gesperrt. Polizei und Feuerwehr rückten umgehend mit einem Großaufgebot an.
Die Bundespolizei leitete gegen die beiden Erwachsenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Hausfriedensbruchs ein. Allein der Einsatz der Beamten verursachte Kosten in Höhe von 99,60 Euro – weitere Gebühren stehen noch aus. Parallel dazu hat die Wuppertaler Polizeidirektion gegen jeden der beiden Erwachsenen eine Forderung über 118,50 Euro erhoben, wobei das Verfahren noch in der Anhörungsphase ist.
Die höchsten Ausgaben entstanden jedoch bei der Feuerwehr Solingen: Rund 656 Euro wurden für den Einsatz fällig. Die Stadt Solingen hat den Beteiligten bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach Landesrecht zugestellt. Die benachbarte Stadt Remscheid prüft noch, ob sie ähnlich vorgehen wird, hat aber noch keinen Entscheidungszeitpunkt genannt.
Der Vorfall führte zu massiven Behinderungen im Schienenverkehr und erforderte einen großangelegten Einsatz der Rettungskräfte. Nun versuchen die Behörden, die entstandenen Kosten von den Verantwortlichen zurückzufordern. Der Fall zeigt einmal mehr, welche juristischen und finanziellen Risiken mit leichtsinnigem Verhalten in der Nähe von Bahnanlagen verbunden sind.






