Bundesrat will Untermieter besser schützen – neue Regeln gegen Wohnungsnot geplant
Nico KellerBundesrat will Untermieter besser schützen – neue Regeln gegen Wohnungsnot geplant
Deutschlands Mietmarkt steht unter wachsendem Druck – besonders in Städten, wo Wohnungsmangel viele in die Untermiete treibt. Eine neue Initiative des Bundesrats soll nun für klarere Regeln bei solchen Wohnverhältnissen sorgen. Der Vorschlag zielt darauf ab, Untermieter besser zu schützen und gleichzeitig missbräuchliche, gewinnorientierte Weitervermietungen zu verhindern.
Am 28. Januar 2026 entschied der Bundesgerichtshof, dass Hauptmieter Wohnraum nicht legal mit Gewinn untervermieten dürfen (Aktenzeichen VIII ZR 228/23). Dieses Urteil machte Lücken im bestehenden Schutz von Untermietern deutlich, die oft hohe Mieten zahlen, ohne ausreichende Sicherheit zu haben. Wird der Hauptmieter gekündigt, kann auch der Untermieter plötzlich seine Wohnung verlieren – und das ohne Vorwarnung.
Der Bundesrat schlägt nun zwei zentrale Neuerungen vor: Erstens sollen Vermieter künftig über die Bedingungen der Untervermietung sowie die Identität des Untermieters informiert werden. Aktuell wissen viele Hausbesitzer nicht, wer in ihrer Wohnung lebt oder unter welchen Bedingungen. Zweitens soll es Untermietern erleichtert werden, den Hauptmietvertrag zu übernehmen, falls der ursprüngliche Mieter auszieht.
Ein Rechtsexperte, der die Reformen unterstützt, betont, dass stärkere Schutzmechanismen nötig seien. Es gehe nicht darum, Untermietverhältnisse zu verbieten, sondern um mehr Fairness. Viele Untermieter gingen derzeit riskante Verträge ein, weil sie in einem angespannten Markt kaum Alternativen hätten.
Die geplanten Regelungen würden rechtliche Klarheit schaffen: Vermieter erhielten mehr Kontrolle, während Untermieter besser vor plötzlichen Kündigungen geschützt wären. Sollten die Änderungen verabschiedet werden, könnten sie die Praxis der Untervermietung in Deutschlands angespanntem Mietsektor grundlegend verändern.






