Bund und Länder einig: "Wer bestellt, zahlt" – Kommunen erhalten Milliardenentlastung
Niklas MüllerBund und Länder einig: "Wer bestellt, zahlt" – Kommunen erhalten Milliardenentlastung
Die Bundesregierung und die Länderchefs haben einen langwierigen Streit über die finanzielle Belastung der Kommunen beigelegt. Im Mittelpunkt der Einigung steht die Entschädigung der lokalen Behörden für Kosten, die durch Bundesgesetze entstehen. Bundeskanzler Friedrich Merz fasste den Kompromiss unter dem Grundsatz zusammen: „Wer bestellt, zahlt.“
Der Konflikt schwelte jahrelang, da Länder und Kommunen über steigende Ausgaben stritten, die durch Bundesgesetze verursacht wurden. Drei Regelwerke belasteten die Haushalte besonders stark: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Innerhalb des letzten Jahrzehnts verdoppelten sich die Kosten für die ersten beiden Gesetze, während sich die Ausgaben für das dritte sogar vervierfachten.
Nach den neuen Regeln übernimmt der Bund künftig 80 Prozent der Umsetzungskosten für Länder und Kommunen, sobald die Ausgaben 200 Millionen Euro übersteigen. Die Entschädigung wird aus den Mehrwertsteuereinnahmen finanziert. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder schätzt, dass die Änderungen den Kommunen ab 2027 Milliarden einsparen werden.
Die Regelungen treten am 1. September in Kraft. Experten rechnen bereits für das kommende Jahr mit Entlastungen in Höhe von drei Milliarden Euro für die Kommunen, in den Folgejahren soll die finanzielle Erleichterung noch größer ausfallen. Ziel der Vereinbarung ist es, den finanziellen Druck auf die lokalen Behörden zu verringern, indem die Verantwortung für bundesgesetzliche Kosten verlagert wird. Die Kommunen erhalten die Ausgleichszahlungen direkt über die Mehrwertsteuereinnahmen. Die Reform markiert damit einen grundlegenden Wandel in der Finanzierung von Bundesgesetzen auf kommunaler Ebene.
