23. November20:04

Afghanischer Asylbewerber erkämpft Sozialleistungen vor Gericht – Abschiebung nach Polen gestoppt

Admin User
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Ein Raum mit einer Decke, einem Fenster, einer Couch mit sitzenden Menschen, einem Tisch mit einer Tasse, einer Schachtel, einer Abdeckung, einem Buch und einer Schüssel, einem Banner an der Wand, einem Mann mit einer Mütze und einem Ausgangsschild an der Decke.

Afghanischer Asylbewerber erkämpft Sozialleistungen vor Gericht – Abschiebung nach Polen gestoppt

Ein afghanischer Asylbewerber hat vorläufigen Rechtsschutz erstritten und erhält damit seine Sozialleistungen in Deutschland zurück. Das Sozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Streichung seiner Zahlungen gegen geltendes Verfassungs- und Europarecht verstoße. Der Beschluss fällt nach einem Streit über seinen Asylantrag und eine geplante Abschiebung nach Polen.

Der 28-jährige Mann war im April 2024 mit einem polnischen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist und hatte umgehend Asyl beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag jedoch als unzulässig ab. Daraufhin ordneten die Behörden seine Abschiebung nach Polen gemäß der Dublin-III-Verordnung an.

Die Sozialbehörde muss die Leistungen nun vorläufig weitergewähren. Der Fall wirft grundsätzliche Rechtsfragen auf, wie das EU-Recht auf Asylsuchende angewendet wird, die von Abschiebung bedroht sind. Eine endgültige Entscheidung könnte noch von höheren Instanzen oder dem Europäischen Gerichtshof abhängen.